Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollen durch Abmahnung schnell und kostengünstig Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Es mehren sich allerdings Anzeichen, dass die Abmahnpraxis missbraucht wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorrangig darum geht, Gebühren und Vertragsstrafen zu erreichen. Um Unternehmen zukünftig deutlich besser vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf den Weg gebracht.
VDIV-News
Bundeskabinett beschließt besseren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen
Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollen durch Abmahnung schnell und kostengünstig Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Es mehren sich allerdings Anzeichen, dass die Abmahnpraxis missbraucht wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es vorrangig darum geht, Gebühren und Vertragsstrafen zu erreichen. Um Unternehmen zukünftig deutlich besser vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf den Weg gebracht.
Berliner Mieterverein will höhere Hürden bei Eigenbedarfskündigung
Der Berliner Mieterverein fordert von der Bundesregierung, bei der für dieses Jahr angekündigten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken. Wer älter als 70 Jahre, schwer erkrankt oder mehr als 20 Jahre Mieter einer Wohnung ist, soll nach Vorstellung des Mietervereins nicht mehr wegen Eigenbedarfs gekündigt werden können.
Berliner Mieterverein will höhere Hürden bei Eigenbedarfskündigung
Der Berliner Mieterverein fordert von der Bundesregierung, bei der für dieses Jahr angekündigten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken. Wer älter als 70 Jahre, schwer erkrankt oder mehr als 20 Jahre Mieter einer Wohnung ist, soll nach Vorstellung des Mietervereins nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.
Zensusgesetz: Unsicherheit durch unklaren Verwalterbegriff und zusätzliche Erhebungsmerkmale
Auch beim Zensus 2021 werden die bundesweit etwa 24.000 Immobilienverwaltungen einen großen Teil zum Gelingen der Gebäude- und Wohnungszählung beitragen. Umso wichtiger ist es, dass eine eindeutige Bestimmung für den Verwalterbegriff in das Zensusgesetz (ZensG 2021) aufgenommen wird. Nur dadurch wird klar, wer wann was zu leisten hat. Der bislang vorliegende Gesetzentwurf weist aber nicht nur mit einem undifferenzierten Verwalterbegriff gravierende Schwächen auf. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhebung des energetischen Gebäudezustands sieht der DDIV äußerst kritisch.
Erneute Nachbesserung bei Mietpreisbremse geplant
Erst Ende 2018 wurde die Mietpreisbremse novelliert (» der DDIV berichtete). Nun kündigt Bundesjustizministerin Katarina Barley in einem Interview mit dem ARD-Magazin Panorama weitere Anpassungen an. Ihr Ministerium werde dazu in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf vorlegen. Im Kern geht es darum, dass Vermieter zukünftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu hohe Mietkosten auch rückwirkend erstatten müssen.
Weitere Verschärfung der Münchener Zweckentfremdungssatzung geplant
Nach der letzten Novellierung der Münchener Zweckentfremdungssatzung im November 2017 erwägt die Stadtspitze weitere Verschärfungen. So prüfe das Sozialreferat der Landeshauptstadt momentan, ob eine Ersatzwohnung, die durch den Eigentümer bei Wegfall der ursprünglichen Wohnung angeboten werden muss, zukünftig in demselben Stadtbezirk liegen muss.
Erneute Nachbesserung bei Mietpreisbremse geplant
Erst Ende 2018 wurde die Mietpreisbremse novelliert (» der DDIV berichtete). Nun kündigt Bundesjustizministerin Katarina Barley in einem Interview mit dem ARD-Magazin Panorama weitere Anpassungen an. Ihr Ministerium werde dazu in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf vorlegen. Im Kern geht es darum, dass Vermieter zukünftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu hohe Mietkosten auch rückwirkend erstatten müssen.
Zensusgesetz: Unsicherheit durch unklaren Verwalterbegriff und zusätzliche Erhebungsmerkmale
Auch beim Zensus 2021 werden die bundesweit etwa 24.000 Immobilienverwaltungen einen großen Teil zum Gelingen der Gebäude- und Wohnungszählung beitragen. Umso wichtiger ist es, dass eine eindeutige Bestimmung für den Verwalterbegriff in das Zensusgesetz (ZensG 2021) aufgenommen wird. Nur dadurch wird klar, wer wann was zu leisten hat. Der bislang vorliegende Gesetzentwurf weist aber nicht nur mit einem undifferenzierten Verwalterbegriff gravierende Schwächen auf. Auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhebung des energetischen Gebäudezustands sieht der DDIV äußerst kritisch.
Weitere Verschärfung der Münchener Zweckentfremdungssatzung geplant
Nach der letzten Novellierung der Münchener Zweckentfremdungssatzung im November 2017 erwägt die Stadtspitze weitere Verschärfungen. So prüfe das Sozialreferat der Landeshauptstadt momentan, ob eine Ersatzwohnung, die durch den Eigentümer bei Wegfall der ursprünglichen Wohnung angeboten werden muss, zukünftig in demselben Stadtbezirk liegen muss.