VDIV-News

DDIV-Präsidiumsmitglied zu Gast beim Russischen Verwalterverband

05.11.2014
Bereits seit langem engagiert sich DDIV-Präsidiumsmitglied Werner Merkel für einen intensiven Austausch mit den russischen Verbandskollegen. Zuletzt war er zu Gast des russischen Verwalterverbandes in Moskau. Begleitet wurde er von Repräsentanten der Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa, die diese Aktivitäten koordinieren und unterstützen. Austragungsort des nationalen Wohnungskongresses war das Analysezentrum bei der Regierung der Russischen Föderation.

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Intensives Sanierungs-Symposium in Bonn

05.11.2014
Auf Einladung von KfW, DDIV und VNWI kamen rund 100 Verwalter in die Bonner KfW-Zentrale um sich zur energetischen Sanierung durch Wohnungseigentümergemeinschaften auszutauschen und reiches Fachwissen mit zurück in den Alltag zu nehmen.

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Mietpreisbremse könnte Prozesslawine auslösen

30.10.2014

Anlässlich der Beratungen zur Mietpreisbremse im Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates Ende Oktober wies die Immobilienwirtschaft nochmals auf die Auswirkungen für Mieter und Eigentümer hin. Die BID warnte dabei vor einer Prozesslawine auf Grund von Rechtsunsicherheiten im aktuellen Gesetzesentwurf. Zuvor hatte das Bundeskabinett die Mietpreisbremse beschlossen. Für das Land Brandenburg hingegen geht der Gesetzesvorschlag nicht weit genug.

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Mietpreisbremse könnte Prozesslawine auslösen

30.10.2014

Anlässlich der Beratungen zur Mietpreisbremse im Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates Ende Oktober wies die Immobilienwirtschaft nochmals auf die Auswirkungen für Mieter und Eigentümer hin. Die BID warnte dabei vor einer Prozesslawine auf Grund von Rechtsunsicherheiten im aktuellen Gesetzesentwurf. Zuvor hatte das Bundeskabinett die Mietpreisbremse beschlossen. Für das Land Brandenburg hingegen geht der Gesetzesvorschlag nicht weit genug.

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Schleswig-Holstein: Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt

29.10.2014
In Teilen Schleswig-Holsteins werden Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Dem zugrunde liegt eine Rechtsverordnung der Landesregierung, die zum 1. Dezember in Kraft tritt und für fünf Jahre gilt. Damit sollen Mietsteigerungen in Gebieten mit Wohnraumknappheit begrenzt werden. Dies gilt vor allem im Hamburger Umland und auf den Inseln des nördlichsten Bundeslandes.

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Schleswig-Holstein: Kappungsgrenze auf 15 Prozent gesenkt

29.10.2014
In Teilen Schleswig-Holsteins werden Mieterhöhungen auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Dem zugrunde liegt eine Rechtsverordnung der Landesregierung, die zum 1. Dezember in Kraft tritt und für fünf Jahre gilt. Damit sollen Mietsteigerungen in Gebieten mit Wohnraumknappheit begrenzt werden. Dies gilt vor allem im Hamburger Umland und auf den Inseln des nördlichsten Bundeslandes.

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WEG müssen keine Insolvenzgeldumlage zahlen

28.10.2014
WEG können zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten wie beispielsweise Hausmeister oder Reinigungskräfte nicht herangezogen werden. Das hat aktuell das Bundessozialgericht entschieden. Steuerberater Alois Reutlinger hat sich das Urteil genau angeschaut und informiert darüber.

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Beruhigt sich der deutsche Immobilienmarkt?

28.10.2014
Nur noch um etwa vier Prozent stiegen von September 2013 bis September 2014 deutschlandweit die Durchschnittspreise für Eigentumswohnungen. Wie aus aktuellen Zahlen hervorgeht, zeichnet sich dieser Trend auch in den Metropolen München, Hamburg, Frankfurt und Köln ab – einzig in Berlin ist der Markt weiterhin von enormen Preissprüngen gekennzeichnet.

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Beruhigt sich der deutsche Immobilienmarkt?

28.10.2014
Nur noch um etwa vier Prozent stiegen von September 2013 bis September 2014 deutschlandweit die Durchschnittspreise für Eigentumswohnungen. Wie aus aktuellen Zahlen hervorgeht, zeichnet sich dieser Trend auch in den Metropolen München, Hamburg, Frankfurt und Köln ab – einzig in Berlin ist der Markt weiterhin von enormen Preissprüngen gekennzeichnet.

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WEG müssen keine Insolvenzgeldumlage zahlen

28.10.2014
WEG können zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage für die von ihnen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten wie beispielsweise Hausmeister oder Reinigungskräfte nicht herangezogen werden. Das hat aktuell das Bundessozialgericht entschieden. Steuerberater Alois Reutlinger hat sich das Urteil genau angeschaut und informiert darüber.

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