Der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch für Raumheizwärme ist in Mehrfamilienhäusern seit 2008 durchschnittlich um rund 1,5 Prozent pro Jahr gesunken. Das geht aus einer Erhebung des Energiedienstleisters Techem hervor. Die Ergebnisse sprechen für eine Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden allerdings kann das Einsparpotenzial selbst innerhalb eines Mehrfamilienhauses stark divergieren.
VDIV-News
Energieeffizienz: Verbrauch in Mehrfamilienhäusern unterschiedlich
Der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch für Raumheizwärme ist in Mehrfamilienhäusern seit 2008 durchschnittlich um rund 1,5 Prozent pro Jahr gesunken. Das geht aus einer Erhebung des Energiedienstleisters Techem hervor. Die Ergebnisse sprechen für eine Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden allerdings kann das Einsparpotenzial selbst innerhalb eines Mehrfamilienhauses stark divergieren.
4. DDIV-Branchenbarometer: Verband ruft zur Teilnahme auf!
Es gibt nur wenig statistische Daten zur Verwalterwirtschaft. Dabei ist verlässliches Zahlenmaterial unerlässlich, um der Branche in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben. Um dies fundiert tun zu können, hat der DDIV als Spitzenverband der Deutschen Verwalterwirtschaft eine jährliche Strukturerhebung etabliert. Aktuell ruft der Verband zur regen Teilnahme am 4. DDIV-Branchenbarometer auf.
Weihnachtsfeier, Neujahrsempfang & Co: BMF nimmt Stellung zu lohn- und umsatzsteuerlichen Änderungen
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Novelle KWK-Gesetz: Mieterstrom soll weiter gefördert werden
Verkehrssicherungspflicht: Leise rieselt der Schnee oder worauf der Eigentümer achten muss
DDIV-Verwalterverträge neu aufgelegt
Normenkontrollrat: DDIV sprach für Verwalter
Grundsteuer: IW prüft Reformvorschläge
Die Grundsteuer ist nicht mehr zeitgemäß. Das hat der Bundesfinanzhof schon 2014 entschieden. Bereits seit Jahren stehen in den Bundesländern Reformpläne für das Grundsteuergesetz (GrStG) auf der Agenda. Nun hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) die verschiedenen Reformansätze ausgewertet. Das Ergebnis: Um die Besteuerung an die aktuellen Anforderungen anzupassen, sollte ausschließlich der Bodenwert für die Besteuerung und nicht die Bebauung berücksichtigt werden.