Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin bestätigt. Die Verordnung verletzt keine Grundrechte des Vermieters, insbesondere verstößt sie nicht gegen das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG). Damit stärkt der BGH die Rechte der Mieter.
Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung rechtmäßig
05.11.2015