Die Energiepreise sinken. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes können viele Mieter für das Abrechnungsjahr 2016 wohl mit einer Heizkostenerstattung rechnen. Demnach könne sich jeder zweite Haushalt mit Rückzahlungen rechnen.
VDIV-News
Ferienwohnungen (teilweise) erlaubt!
Wohnen, arbeiten, produzieren, sightseeing: alle zieht es in die Stadt. Auch die Bundesregierung möchte den neuen Anforderungen an das Wohnen in urbanen Gebieten gerecht werden. Ende Januar debattierte der Bundestag in erster Lesung die Änderungen des Baugesetzbuches, in deren Rahmen auch die Kategorie „Urbanes Gebiet″ eingeführt werden soll. Darin enthalten ist auch eine Klarstellung, dass Ferienwohnungen in Wohngebieten erlaubt – zumindest teilweise.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält erweiterte Befugnisse, um bei einer drohenden Immobilienblase auf dem deutschen Markt schneller einschreiten zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten vor. Der Entwurf wurde Ende Januar erstmals im Bundestag beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält erweiterte Befugnisse, um bei einer drohenden Immobilienblase auf dem deutschen Markt schneller einschreiten zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u.a. Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten vor. Der Entwurf wurde Ende Januar erstmals im Bundestag beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.
BGH: Vermieter muss Betriebskosten fristgerecht abrechnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte gestern über die verspätete Abrechnung einer Betriebskostenvorauszahlung einer vermieteten Eigentumswohnung. Auslöser der gerichtlichen Auseinandersetzung war die nicht erbrachte Leistung einer Immobilienverwaltung.
BGH: Vermieter muss Betriebskosten fristgerecht abrechnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte gestern über die verspätete Abrechnung einer Betriebskostenvorauszahlung einer vermieteten Eigentumswohnung. Auslöser der gerichtlichen Auseinandersetzung war die nicht erbrachte Leistung einer Immobilienverwaltung.
Wohneigentümer leben (langfristig) günstiger
Auf längere Sicht lebt es sich günstiger in den eigenen vier Wänden. Dies bestätigt eine aktuelle Analyse des Forschungsinstituts empirica und der LBS Reserach. Auch wenn die Anfangsbelastung der Neueigentümer anfänglich höher ist als die Wohnkosten von Mieterhaushalten, konstatieren die Forscher: Eigentum schlägt Miete.
Wohneigentümer leben (langfristig) günstiger
Auf längere Sicht lebt es sich günstiger in den eigenen vier Wänden. Dies bestätigt eine aktuelle Analyse des Forschungsinstituts empirica und der LBS Reserach. Auch wenn die Anfangsbelastung der Neueigentümer anfänglich höher ist als die Wohnkosten von Mieterhaushalten, konstatieren die Forscher: Eigentum schlägt Miete.
Wohneigentum lukrativer als Aktien
Und sie lohnt sich doch! Ein Bonner Wirtschaftshistoriker analysierte die Immobilienpreisentwicklung in 16 Industriestaaten von 1870 bis 2015. Das Ergebnis: Immobilien sind lukrativer als Aktien und noch dazu weniger risikobehaftet. So erzielte Wohneigentum im Durchschnitt jährlich acht bis 8,5 Prozent Gewinn. Aktien erwirtschafteten dagegen nur sieben bis 7,5 Prozent.
Wohneigentum lukrativer als Aktien
Und sie lohnt sich doch! Ein Bonner Wirtschaftshistoriker analysierte die Immobilienpreisentwicklung in 16 Industriestaaten von 1870 bis 2015. Das Ergebnis: Immobilien sind lukrativer als Aktien und noch dazu weniger risikobehaftet. So erzielte Wohneigentum im Durchschnitt jährlich acht bis 8,5 Prozent Gewinn. Aktien erwirtschafteten dagegen nur sieben bis 7,5 Prozent.